Tanzsportabteilung des SV Motor Eberswalde e.V.

Liebe Tänze­rin­nen und Tänzer,

wie Ihr schon aus Pres­se­mit­tei­lun­gen und Nach­rich­ten erfah­ren habt, gilt seit dem  15. Novem­ber eine neue SARS-CoV-2-Eindäm­mungs­ver­ord­nung. Auf Grund des Infek­ti­ons­ge­sche­hens wurden erhöhte Schutz­maß­nah­men durch das Minis­te­rium für Sozia­les, Gesund­heit,  Inte­gra­tion und Verbrau­cher­schutz für das Land Bran­den­burg beschlossen.

Danach haben wir bei der Durch­füh­rung des Trai­nings­be­trie­bes folgende Rege­lung umzusetzen:

  • Anwen­dung der 2G- Regel (geimpft oder gene­sen) bei der Ausübung von Kontakt­sport in geschlos­se­nen Räumen durch voll­jäh­rige Sportausübende.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler legen wie bisher als Nach­weis auch eine von einer oder einem Sorge­be­rech­tig­ten unter­zeich­ne­ten Beschei­ni­gung über das nega­tive Ergeb­nis eines ohne fach­li­che Aufsicht durch­ge­führ­ten Selbst­test dem Übungs­lei­ter vor. Die Einsicht­nahme ist vom ÜL zu dokumentieren.
  • Das verpflich­tende Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske außer­halb der Sportausübung.
  • Die Regeln unse­res Hygie­ne­kon­zep­tes sind weiter­hin einzuhalten.

Die Eindäm­mungs­ver­ord­nung endet am 5. Dezem­ber 2021. Wie es danach weiter geht, darüber werden wir Euch zum gege­be­nen Zeit­punkt informieren.

Eure Abtei­lungs­lei­tung