Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
wie Ihr schon aus Pressemitteilungen und Nachrichten erfahren habt, gilt seit dem 15. November eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Auf Grund des Infektionsgeschehens wurden erhöhte Schutzmaßnahmen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz für das Land Brandenburg beschlossen.
Danach haben wir bei der Durchführung des Trainingsbetriebes folgende Regelung umzusetzen:
- Anwendung der 2G- Regel (geimpft oder genesen) bei der Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen durch volljährige Sportausübende.
- Schülerinnen und Schüler legen wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest dem Übungsleiter vor. Die Einsichtnahme ist vom ÜL zu dokumentieren.
- Das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Sportausübung.
- Die Regeln unseres Hygienekonzeptes sind weiterhin einzuhalten.
Die Eindämmungsverordnung endet am 5. Dezember 2021. Wie es danach weiter geht, darüber werden wir Euch zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
Eure Abteilungsleitung